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Kosten

Ab dem 1.Juli 2022 kann über die Grundversicherung abgerechnet werden. Es braucht jedoch eine Anordnung vom Hausarzt/Hausärztin oder Psychiater/Psychiaterin an mich als Psychotherapeutin. So werden die ersten 15 Sitzungen bezahlt. Dann kann der anordnende Arzt/Ärztin um weitere 15 Sitzungen eine Verlängerung anordnen, nach Rücksprache/Information von mir. Sollte es dann noch mehr Stunden brauchen, kann ein Psychiater/Psychiaterin nach einer Abklärung weitere Sitzungen anordnen.

Natürlich können Sie auch über die Zusatzversicherung abrechnen, solange die noch existiert.

Oder Sie bezahlen die Sitzungen einfach selbst.